Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die GV begrüßt die beabsichtigte Niederlassung einer Filiale der Handelskette „Netto“ in Bad Kleinen. Neuansiedlungen im Gemeindegebiet machen den Ort attraktiv, bringen Arbeitsplätze und füllen die Gemeindekasse. Das Grundzentrum Bad Kleinen wird so weiter gestärkt.

 

Die konkrete Ansiedlung der Filiale muss die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger finden. Diese sind deshalb rechtzeitig bei der Wahl des Standortes und seiner Gestaltung zu beteiligen.

 

Zur Gewährleistung dieses Mitspracherechtes in einer für den gesamten Ort wichtigen Sache ist die Aufstellung eines B-Planes für das infrage kommende Gebiet unverzichtbar.

 

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten und die GV über das Ergebnis in der nächsten Sitzung der GV zu informieren.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Bauträger für das o. g. Vorhaben braucht Klarheit über die Voraussetzungen für seine Investition in der Gemeinde. Da es sich bei dem vorgesehenen Investitionsstandort um ein Gelände in der Mitte des Ortes handelt, sind beim Bau des Gebäudes und der zu bebauenden Nutzungsflächen städtebauliche, architektonische, verkehrsinfrastrukturelle und ökologische Gesichtspunkte in hoher Qualität zu beachten.

Diese können nur über einen B-Plan rechtsverbindlich durchgesetzt werden.

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