Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-0603
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2012
- Kreisumlage und Amtsumlage -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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23.10.2012
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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30.10.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zahlung der Kreisumlage und Amtsumlage 2012, aufgrund der Festsetzung der Kreisumlage auf 42,17 v. H. und der geänderten Umlagegrundlage,
in Höhe von insgesamt 49.800,00 .
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushalt 2012 wurde die Kreisumlage mit 718.800 geplant. Dieses entsprach 40,17 v.H. der Umlagegrundlage.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat nunmehr die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2012 auf 42,17 v. H. festgesetzt.
Hinzu kommt, dass durch den Wegfall der Zahlung der Stadt-/Umlandumlage an die Stadt Wismar auch die bisherige Minderung der Umlagegrundlage für die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage von 22.647,68 wegfällt.
Damit steigt die Umlagegrundlage von bisher 1.789.166,78 auf 1.811.814,46.
Dadurch erhöht sich ebenfalls die Amtsumlage.
Kreisumlage neu: 1.811.814,46 x 42,17 % = 764.042,16
Amtsumlage neu: 1.811.814,46 x 19,8 % = 358.739,26
Planansatz
Kreisumlage neu: 764.100 Amtsumlage neu: 358.800
Kreisumlage alt: 718.800 Amtsumlage alt: 354.300
Mehrbedarf: 45.300 4.500
