Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-0603

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zahlung der Kreisumlage und Amtsumlage 2012, aufgrund der Festsetzung der Kreisumlage auf 42,17 v. H. und der geänderten Umlagegrundlage,

 

in Höhe von insgesamt            49.800,00 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Haushalt 2012 wurde die Kreisumlage mit 718.800 € geplant. Dieses entsprach 40,17 v.H. der Umlagegrundlage.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat nunmehr die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2012 auf 42,17 v. H. festgesetzt.

Hinzu kommt, dass durch den Wegfall der Zahlung der Stadt-/Umlandumlage an die Stadt Wismar auch die bisherige Minderung der Umlagegrundlage für die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage von 22.647,68 wegfällt.

Damit steigt die Umlagegrundlage von bisher 1.789.166,78 auf 1.811.814,46.

Dadurch erhöht sich ebenfalls die Amtsumlage.

 

Kreisumlage neu:  1.811.814,46 x 42,17 % = 764.042,16  € 

Amtsumlage neu:  1.811.814,46 x 19,8  %  = 358.739,26 €

 

Planansatz

Kreisumlage neu: 764.100 €             Amtsumlage neu: 358.800 €

Kreisumlage alt:   718.800 €             Amtsumlage alt:    354.300 €

Mehrbedarf:            45.300 €                                               4.500 €

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen/Auszahlungen fallen an:

Produktkonto:  01/61100.54421/744221    Kreisumlage      45.300 €

                        01/61100.54422/74422      Amtsumlage        4.500 €

 

Deckungsvorschlag:

Aus Mehreinnahmen Gewerbesteuer 01/61100.40131/60131    49.800 €

 

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