Beschlussvorlage - VO/GV11/2012-0271

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ventschow bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

in Höhe von                             58.000 Euro

 

für die Sanierung der kommunalen Wohnungen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um die Wohnungen nach Auszug neu zu vermieten ist es notwendig, die Wohnungen umfangreich zu sanieren, ansonsten ist keine Neuvermietung möglich.

Zum Wohnungsbestand Ventschow gehören etliche Wohnungen, die noch nicht grundsaniert sind. Ein Teil dieser Wohnungen wurde in diesem Jahr leergezogen. Nachfrage nach saniertem Wohnraum besteht und macht eine sofortige Sanierung der Wohnungen erforderlich, um die Neuvermietung zu sichern. Für das Jahr 2012 entstehen dadurch Mehrkosten von 58.000 Euro.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ergebnishaushalt:

Es fallen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 58.000 € beim Produktkonto 11408.5231000 an. Eine Deckung der Aufwendungen kann nicht aufgezeigt werden.

 

Finanzhaushalt:

Es fallen überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 58.000 € beim Produktkonto 11408.7231000 an. Zur Deckung sind liquide Mittel aus dem Bereich Wohnungswirtschaft vorhanden. Eine Deckung von finanziellen Fehlbeträgen im Gesamtfinanzhaushalt der Gemeinde Ventschow ist somit nicht mehr möglich.

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