Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-0616

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.     Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

Es ergeben sich :             

-               zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-              teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen

 

Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2.     Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom            23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes- Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ für den Bereich der Mischbauflächen MI 1a, MI 1 und MI 2 unter Einbeziehung der Grün- und Verkehrsflächen des Bebauungsplanes, Gemarkung Karow/ Steffin, Flur 1,

bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.

 

3.     Die Begründung wird gebilligt.

 

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Anlagen

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