Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-0577

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

in Höhe von                             33.900 Euro

 

für den Altanschließerbeitrag Schmutzwasser, Grundschule Bobitz, an den Zweckverband Wismar.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Als Eigentümerin des Grundstückes und des Gebäudes, Bobitz, Schulstraße 27 a, genutzt als Grundschule, ist die Gemeinde Bobitz verpflichtet den Altanschließerbeitrag Schmutzwasser an den Zweckverband Wismar zu zahlen.

Für die Grundschule Bobitz liegt ein Beitragsbescheid in Höhe von 33.870,60 Euro vor. Der Beitrag ist am 07.12.2012 fällig.

Der Aufwand und die Auszahlung des Beitrages sind nicht im Haushalt 2012 geplant, eine außerplanmäßige Bewilligung ist notwendig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ergebnishaushalt:

Es fallen außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 33.900 € bei dem Produktkonto 21101.5230001 an.

Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus der Gewerbesteuer, Produktkonto 61100.4013100.

 

Finanzhaushalt:

Es fallen außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 33.900 € bei dem Produktkonto 21101.7230001 an.

Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen aus der Gewerbesteuer, Produktkonto 61100.6013100.

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