Beschlussvorlage - VO/GV02/2012-0334
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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04.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Gemäß § 5 der Hauptsatzung darf der Hauptausschuss der Gemeinde Lübow von
über 100 bis 1.000 über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder
ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V entscheiden.
Da jedoch die Vorlage nicht im Hauptausschuss auf der Tagesordnung stand, steht als Entscheidungsgremium die Gemeindevertretung an.
