Beschlussvorlage - VO/GV02/2012-0334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Schünemann u. Taube GbR         am 27.09.2012 = 500,00 € für Spielgerät

 

Gasstätte Kegelbahn Lübow         am 27.09.2012 = 902,00 € für Spielgerät

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Gemäß § 5 der Hauptsatzung darf der Hauptausschuss der Gemeinde Lübow von

über 100 € bis 1.000 € über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder

ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V entscheiden.

Da jedoch die Vorlage nicht im Hauptausschuss auf der Tagesordnung stand, steht als Entscheidungsgremium die Gemeindevertretung an.

 

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