Beschlussvorlage - VO/GV01/2012-0622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG M-V) vom 13.September 1990, mehrfach geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 329) und Berichtigung vom 1. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 435) wählt die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg, Herrn Gunther Förster als Vorsitzenden  und Herrn Dietrich Walter als stellvertretende Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen.

Die Personen werden auf fünf Jahre gewählt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch Ablauf der Wahlperiode in 2012 war eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Vorschlägen/ Bewerbungen für die Besetzung der gemeinsamen Schiedsstelle  im Mäckelbörger Wegweiser Ausgabe 95 Nr. 9/12 vorgenommen worden. Es sind keine neuen Bewerbungen oder Vorschläge eingegangen. Zur weiteren Ausübung dieser Tätigkeit haben sich erneut bereit erklärt die derzeit tätigen Schiedspersonen Herr Förster und Herr Walter. Herr Förster ist bereits seit 1992 und Herr Walter seit 2000 als Schiedsperson tätig. Sie besitzen die notwendige Eignung für das Amt, ausreichende Erfahrung und eine entsprechende Qualifikation. Es wird daher vorgeschlagen, beide Personen zu wählen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Tätigkeit erfolgt eine Bereitstellung von finanziellen Mittel für laufende Aufwendungen wie Weiterbildung, Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften und Mitgliedsbeiträgen in Höhe von

1.100 Euro.

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