Beschlussvorlage - VO/GV10/2012-0327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Hohen Viecheln.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes –KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011, ist bei der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die bisherige Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Hohen Viecheln vom 25.09.2008 war zu überarbeiten, da die für die Gebührensätze zu Grunde gelegte Kalkulation die Jahre 2005 bis 2007 umfasste (Kalkulation ist als Anlage beigefügt).

Für die neue Kalkulation wurden die Jahre 2008 bis 2011 zum Ansatz gebracht. Die deutliche Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren ergeht daraus, dass im Jahr 2009 die Straßenreinigungsverträge überarbeitet und präzisiert wurden. Es war im Kalkulationszeitraum 2005 bis 2007 auf Grund der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen zum Ansatz von 3.230 lfd. Metern für die Straßenreinigung gekommen. Durch die Vertragsüberarbeitung sind die Straßenreinigungsmeter auf der Grundlage des vom Katasteramt zur Verfügung gestellten Kartenmaterials überprüft worden. Im Rahmern dieser Überprüfung konnte festgestellt werden, dass nur 1.884 lfd. m anzusetzen sind. Durch die Vertragserneuerung im Jahr 2009 ist die präzise Abrechnung möglich geworden.

 

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Anlagen

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