Beschlussvorlage - VO/GV10/2012-0336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2013.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde Hohen Viecheln jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss der Gemeinde erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

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