Beschlussvorlage - VO/GV01/2008-105

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen eine Abschnittsbildung der Karl-Marx- bzw. Ernst-Thälmann-Straße für den Bereich der Häuser Karl-Marx-Straße 1 bis 10 c und Ernst-Thälmann-Straße 1-4 und 6/8. die Grundstücke dieses Abschnittes bilden ein Abrechnungsgebiet.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Karl-Marx-Straße in Dorf Mecklenburg wurde 1995/96 und  ein Teil der Ernst-Thälmann-Straße 2006 von der Kreuzung Mecklenburger Straße bis zum Abzweig Karl-Marx-Straße ausgebaut. Dieser Bereich stellt einen Abschnitt im beitragsrechtlichen Sinne, gemäß § 4 der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde vom 28.11.2000 da. Das Abrechnungsgebiet bilden die Grundstücke, von denen aus wegen ihrer räumlich engen Beziehung zu dem ausgebauten Abschnitt der Einrichtung eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit eröffnet wird.

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung zur Abschnittsbildung vom 21.02.2000 wird diesbezüglich geändert.

Loading...