Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-1079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen

    Bebauungsplanes Nr. 25 „Sportboot – Servicestation“ wurden von den Bürgern keine

    Anregungen vorgebracht.

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von

    der Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft : - die Stellungnahmen werden

    berücksichtigt

 

    Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange, das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V                    

    (LBauO M-V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S.

    102), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungs-

    verordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3

    des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993                           

    (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die

    Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90 ) vom 18. Dez.

    1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung den Vorhabenbezogenen

    Bebauungsplan Nr. 25 „Sportboot – Servicestation“ für das Gebiet: Gemeinde/Gemarkung  

    Bad Kleinen, Flur 1, Flurstücke - Nr. 294/3 und 294/2 am Uferweg in Bad Kleinen,

    bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Der Beschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt

    zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der  

    Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Anlagen

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