Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-1079
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 "Sportboot - Servicestation" der Gemeinde Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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19.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 25 Sportboot Servicestation wurden von den Bürgern keine
Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von
der Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft : - die Stellungnahmen werden
berücksichtigt
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange, das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V
(LBauO M-V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S.
102), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungs-
verordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3
des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993
(BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die
Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990 PlanzV 90 ) vom 18. Dez.
1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 25 Sportboot Servicestation für das Gebiet: Gemeinde/Gemarkung
Bad Kleinen, Flur 1, Flurstücke - Nr. 294/3 und 294/2 am Uferweg in Bad Kleinen,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt
zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1 MB
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