Beschlussvorlage - VO/GV08/2012-1082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung des Landkreises Nordwestmecklenburg über den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1„Gallentin Nord“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

Die Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg wurde von der Gemeindevertretung geprüft.

Es ergibt sich eine zu berücksichtigende Stellungnahme.

 

Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt die 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 1, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)

sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung gemäß § 10 Abs. 1

BauGB i.V.m. § 86 BauGB als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Das Bauamt des Amtes Dorf Mecklenburg - Bad Kleinen wird beauftragt, den

Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der

Plan mit Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die

äußere Gestaltung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt

Auskunft verlangt werden kann.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ziel und Zweck der Änderung ist, den Umstand zu berücksichtigen, dass Terrassenüberdachungen und Wintergärten bisher nicht als zur Hauptanlage gehörig angesehen wurden. Da keine planerische Absicht bestand derartige bauliche Anlagen auszuschließen wird festgesetzt, dass Wintergärten und Terrassenüberdachungen die Baugrenze ausnahmsweise auf einer Breite von 10 m und einer Tiefe von 4 m überschreiten dürfen.

Die Überschreitung ist städtebaulich vertretbar, weil von Terrassenüberdachungen und Wintergärten in der Regel eine andere, weniger wahrnehmbare räumliche Wirkung ausgeht, als von den Hauptgebäuden.

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Anlagen

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