Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt, entsprechend der angefügten Anlage den Vereinen und Verbänden finanzielle Zuweisungen im Rahmen des beschlossenen Haushaltsansatzes zu gewähren. Die Zahlung der Zuschüsse ist an die Haushaltsgenehmigung und Rechtskraft des Haushaltes gebunden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Haushalt stellt die Gemeinde jährlich einen Betrag für die Vereine und Verbände zur Verfügung. Der Sozialausschuss entscheidet eigenständig, wer welchen Betrag davon erhält.

Da es sich dabei um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde handelt, kann die Auszahlung der Mittel erst nach Genehmigung und Rechtskraft des Haushaltes erfolgen.

 

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Anlagen

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