Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0643

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept 2013.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V, ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wir (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsplan 2013 konnte im Ergebnishaushalt  nicht ausgeglichen werden.

Der Ausgleich des Finanzhaushaltes kann nur erfolgen, durch die Inanspruchnahme von Kassenkreditmittel.

Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2010, welches jährlich fortgeschrieben wird.

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