Beschlussvorlage - VO/GV02/2013-0358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow beruft Herrn Stefan Krohn aus der Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrführers ab und erteilt die Zustimmung zur Wahl in die Funktion des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lübow.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 15.12.2012 hat der stellvertretende Gemeindewehrführer, Herr Stefan Krohn, schriftlich um Abberufung als stellvertretender Gemeindewehrführer gebeten, da er sich zur Wahl als Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lübow aufgestellt hat.

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr.4 Beamtenstatusgesetz sind Beamte zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 03.Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lübow am 19.01.2013 wurde der Kamerad Stefan Krohn mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum Gemeinde-wehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß §  12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter in das Beamtenverhältnis berufen und zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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