Beschlussvorlage - VO/GV02/2013-0358
Grunddaten
- Betreff:
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Abberufung von Herrn Stefan Krohn aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und aus der Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrführers und Zustimmung zur Wahl zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lübow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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19.02.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 15.12.2012 hat der stellvertretende Gemeindewehrführer, Herr Stefan Krohn, schriftlich um Abberufung als stellvertretender Gemeindewehrführer gebeten, da er sich zur Wahl als Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lübow aufgestellt hat.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr.4 Beamtenstatusgesetz sind Beamte zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen.
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 03.Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.
Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lübow am 19.01.2013 wurde der Kamerad Stefan Krohn mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum Gemeinde-wehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter in das Beamtenverhältnis berufen und zu Ehrenbeamten ernannt.
Die Ernennung ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,9 kB
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(wie Dokument)
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462,4 kB
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