Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2013.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde Bobitz jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss der Gemeinde erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

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