Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept 2013.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

Der Haushaltsplan 2013 konnte im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden.

Der Ausgleich des Finanzhaushaltes erfolgt durch die Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln.

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