Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0593

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 für das   

    Wohngebiet Bobitz- Süd, wie folgt zu ändern : 

- die zulässige Zahl der Vollgeschosse der Wohngebäude wird von einem Vollgeschoss  

  auf zwei Vollgeschosse erhöht,

- die Zulässigkeit des zweiten Vollgeschosses wird auf das Dachgeschoss beschränkt.

2. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und der Begründung werden in

    den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt

    werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

4. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. § 13 Abs. 2 Nr.

    2 BauGB öffentlich auszulegen.

5. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und

    über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Planänderung begründet sich aus dem Antrag eines Eigentümers im Wohngebiet, der eine Wohnraumerweiterung im Dachgeschoss seines Eigenheimes plant. Im rechtskräftigen B- Plan ist die Zahl der Vollgeschosse mit einem Vollgeschoss festgesetzt. Durch die geplante Erweiterungwird das Dachgeschoss zum zweiten Vollgeschoss, was der Festsetzung des B- Planes widerspricht.

Durch die B- Plan Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzung für das Bauvorhaben des Antragstellers geschaffen. Die Änderung ist mit den städtebaulichen und gestalterischen Grundzügen der Planung vereinbar, da der Charakter der Eigenheimsiedlung, geprägt durch freistehende Einfamilienhäuser in offener Bauweise, erhalten bleibt. Der Antragsteller hat sich zur Übernahme der Kosten für die Planänderung verpflichtet.

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Anlagen

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