Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0595

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 11

   „Autoscheune Bobitz“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.                       

   Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen 

   Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

   Es ergeben sich :              -               zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-              teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen

    Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange, das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der

    Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132),

    zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz

    vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der

    Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV

    90) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ) beschließt die Gemeindevertretung den

    Bebauungsplan Nr. 11 „Autoscheune Bobitz“ für das Gebiet : nordwestliche Ortsrandlage

    von Bobitz in Richtung Groß Krankow/ Gemarkung Groß Krankow, Flur 1, Flurstück- Nr.

    130/27 (Teilfl.), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als  

    Satzung.

 

4. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.

 

5. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch  

    anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über

    den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Anlagen

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