Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 12

    „Photovoltaik- Anlage Dalliendorf“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von

    der Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft : - die Stellungnahmen werden

    berücksichtigt.

    Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange, das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der

    Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132),

    zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz

    vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der

    Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV

    90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung den

    Bebauungsplan Nr. 12 „Photovoltaik- Anlage Dalliendorf“ für das Gelände der ehemaligen

    Sonderabfalldeponie Dalliendorf, Gemarkung Dalliendorf/ Bobitz, nördlich der B 208 in

    Höhe Vierhusen, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als

    Satzung.

 

4. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.

 

5. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch

    anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über

    den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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