Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, dass der SV Bad Kleinen im Jahr 2008 für die Nutzung der Sporthallen ein Gebührenentgelt in Höhe von 2.000 € zahlt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeindevertreter – Sitzung am 10. 01. 2007 wurde die Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthallen beschlossen.

Im § 8 „Entgeltordnung/ Gebührentarif ist im Abs. 1 Punkt c geregelt worden, dass die Sportvereine 2.000,- € als Pauschale für die Nutzung der Sporthallen im Jahr bezahlen. Im Haushaltsjahr 2007 wurden diese 2.000,00 € aus der Haushaltsstelle 30100 71700 Zuschüsse für Vereine und Einrichtungen/ Zuschüsse an Vereine und Verbände, die mit 8.000,00 € geplant ist, aus dem Haushalt der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

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