Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-148
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan Nr. 14A der Gemeinde Bad Kleinen "Gallentin Süd" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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05.05.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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11.06.2008
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Beschlussvorschlag
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss über die
Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 14A. Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
-
Es ergeben sich
§
zu
berücksichtigende Anregungen.
§
teilweise zu
berücksichtigende Anregungen.
§
nicht zu
berücksichtigende Anregungen.
Die
Auswertung ist in tabellarischer Übersicht als Anlage diesem Beschluss
beigefügt.
2.
Auf der
Grundlage der Auswertung eingegangener Stellungnahmen werden die Entwürfe der
Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes (inklusive Umweltbericht)
für das Verfahren bestimmt.
3.
Die Entwürfe der
Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind für das
Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB zu nutzen.
4.
Die Entwürfe der
Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. Im Rahmen der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
ist darauf hinzuweisen, dass der Umweltbericht und bisher eingegangene
umweltrelevante Stellungnahmen (zu naturschutzfachlichen,
immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Belangen) öffentlich
auszulegen sind. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist das Ergebnis von
Umweltprüfungen mit öffentlich auszulegen und in der Bekanntmachung zur
Öffentlichen Auslegung darauf einzugehen.
- Nicht
fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben,
sofern die Gemeinde Bad Kleinen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes
nicht von Bedeutung ist.
- Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass
bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bad Kleinen hat das Verfahren zur
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahren sind Anregungen und
Stellungnahmen von Bürgern (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) und von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangen.
Die Gemeinde Bad Kleinen hat die Stellungnahmen ausgewertet. Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende
-
teilweise zu
berücksichtigende
-
nicht zu
berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen.
Auf der Grundlage der Auswertung der
eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Bad Kleinen den Entwurf für den
Bebauungsplan fertigen lassen.
Nach Billigung der Entwürfe der
Planzeichnung und der Begründung ist das Verfahren fortzuführen.
