Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes-Nr. 9    

    „Photovoltaik-Anlage Bobitz“.

2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.    BauGB

    öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

    werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2008 die Aufstellung des B-Planes beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Photovoltaik- Anlage mit einer Gesamtnennleistung von ca. 2,5 Megawatt. Der Solarpark „Bobitz“ umfasst insgesamt über 32.000 PV-Module, die die Solarenergie in Strom umwandeln, der in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Mit der vorliegenden 1. Planfertigung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

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