Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die vorliegende Friedhofssatzung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen hat die letzte Friedhofssatzung 1995 beschlossen.

Inzwischen gibt es einige rechtliche Veränderungen, die in eine neue Friedhofssatzung eingearbeitet wurden. Dazu gehören die Anpassung an das Bestattungsgesetz, die Änderungen aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie und im Haftungsrecht die Berücksichtigung der TA (Technischen Anleitung) Grabmal. 

Ein weiterer Aspekt der Veränderungen, die aufgenommen wurden, ist die Anpassung an die  Veränderung des Bestattungsverhaltens und der Bestattungskultur.

Immer mehr Erdgrabstätten werden aufgegeben, die Nachfrage nach anonymen Grabstätten und nach Grabstätten für Urnenbeisetzungen mit einer Grabplatte auf der grünen Wiese hat zugenommen. Insgesamt hat sich die Bestattungskultur auch durch den Wegzug vieler jüngerer Menschen verändert. Die älteren Einwohner bleiben in der Gemeinde zurück und keiner da ist, der ihre Grabstätten pflegen kann.

Viele ältere Menschen, die in der Vergangenheit die Grabstellen der Eltern immer wieder verlängert haben, verlängern die abgelaufenen Erdgrabstätten nicht mehr, da sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu pflegen. Aus dem Grunde hat die Nachfrage nach pflegeleichten Grabstellen zugenommen, die es den Angehörigen ermöglicht, der Trauer einen Ort mit Namen zu geben, ohne selbst eine Grabstätte pflegen zu müssen. Die Abgabe der Pflege an Fachfirmen hat sich nicht durchsetzen können, da dies vielen aus Kostengründen nicht möglich ist.

Der Trend weg von Erdgrabstellen zeigt sich auch an dem Verhältnis von Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen der letzten 4 Jahre.

Auch dem geänderten Bestattungsverhalten wurde Rechnung getragen. Mit der neuen Satzung wird in Nachbarschaft zur Urnenanlage eine Grabanlage errichtet, auf der Urnen zur Bestattung kommen. Auf die Urnen wird eine Grabplatte mit wenigen persönlichen Angaben gelegt. Die gesamte Fläche ist eine Rasenfläche, sodass für die Angehörigen kein Aufwand zur Pflege entsteht. Trotzdem haben die Angehörigen für 25 Jahre einen persönlichen Anlauf- und Bezugspunkt.

Außerdem haben sich seit der letzten Friedhofssatzung einige Gesetzlichkeiten geändert. Mit der Dienstleistungsrichtlinie ist es auch ausländischen Gewerbetreibenden erlaubt, nach einem Zulassungsverfahren Tätigkeiten auf dem Friedhof anzubieten.

Für die Aufstellung von Grabmalen ist für die Planung, Aufstellung und Unterhaltung die TA Grabmal bindend, die auch durch die Grabnutzungsberechtigten zu beachten ist.

All diese Veränderungen wurden in der Satzung berücksichtigt.

 

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Anlagen

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