Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die vorliegende Friedhofsgebührensatzung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die zur Zeit noch bestehende Friedhofsgebührensatzung wurde 1995 erstellt und beschlossen.

Inzwischen haben sich durch Gerichtsurteile, durch die Einführung der Doppik und durch geänderte wirtschaftliche Verhältnisse auch die Kalkulationsgrundlagen verändert.

Durch die Doppik mussten die Grundstücke mit dem was sich darauf befindet und die Gebäude mit dem Inhalt bewertet werden.

Während in früheren Jahren alle Gebührenkalkulation durch die Divisionskalkulation erstellt wurden, hat sich durch Gerichtsurteile eine Differenzierung der Kalkulationen nach Divisionskalkulation und Äquivalenzkalkulation entwickelt.

Das OVG Lüneburg hat mit einem Urteil von 2005 festgestellt, dass eine einfache Divisionskalkulation nur dann möglich ist, wenn die jeweilige Inanspruchnahme gleichartig ist.

Damit ist das Gleichbehandlungsprinzip und der Grundsatz der Gleichbehandlung gleicher Sachverhalte gegeben.

In dem gleichen Urteil hat das OVG Lüneburg 2005 festgestellt, dass fehlende Äquivalenzziffern zur Unwirksamkeit des Gebührensatzes führen.

Dies wurde bei der Kalkulation der Gebühren berücksichtigt.

Die Kalkulation geht von einer Kostendeckung aus. Eine Überschreitung und damit eine Erhöhung der Kalkulationsgrößen ist nicht möglich.

Berücksichtigung bei der Kalkulation fanden die Änderungen im Rahmen der Doppik und die Einführung der KLR.

Bei den Kostenarten wurde es durch die Einführung der KLR  möglich,  die konkreten Kosten den einzelnen Kostenträgern zuzuordnen und damit Nutzungsgebühren zu erhalten, die nicht auf Kostenschätzungen beruhen.

Die Finanzausschussmitglieder haben eine Kalkulation erhalten.

Zur Gemeindevertretersitzung wird eine Kalkulation vorliegen.

Zusätzlich kann die Kalkulation in der Verwaltung eingesehen werden.

 

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Anlagen

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