Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0583

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 BGBl. 1077, beschließt die Gemeinde Bobitz folgende Bewerber/innen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen:

 

              1. Bohnstädt, Marita geborene Beier, geb. am 20.10.1954 in Schwerin, wohnhaft: Alte  

                Salzstraße 34, in 23996 Dambeck, von Beruf Dipl.-Finanzökonom (FH)

2. Rein, Dawid, geb. am 20.07.1978 in Wismar, wohnhaft: Schulstraße 11, in 23996

    Bobitz, von Beruf Feuerwehrbeamter

3. Seifert, Jana geborene Ulbricht, geb. am 30.10.1970 in Olbernhau, wohnhaft:

    Waldstraße 14, in 23996 Beidendorf, von Beruf selbständige Versicherungsfrau

4. Schlizio, Marianne geborene Metelmann, geb. am 01.03.196 in Wismar, wohnhaft:

    Vierhusen 4, 23996 Bobitz, von Beruf Logopädin

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2013 finden die Schöffenwahlen an den ordentlichen Gerichten statt. In die Wahlvorbereitung werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die Gemeinden ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, sowie aus dem Erlass des Justizministeriums vom 19. April 2012- III103/3222- 11SH Amtsblatt M-V 2012 Seite 399.

Die Gemeinde Bobitz ist aufgefordert für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen,

2 Vorschläge für die Vorschlagsliste zur Wahl von Hauptschöffen zu benennen.

In die Liste sind, wenn möglich, mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Hauptschöffen bestimmt sind (§ 36 Abs. 4 Satz 1 GVG).

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sich die o.g. Bewerber zur Wahl zur Verfügung gestellt.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV erforderlich.

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