Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0604

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Jagdgenossenschaft Bobitz, am 18.03.2013 = 2.000,00 € für Schule Bobitz

                                                                        = 2.000,00 € für KITA Bobitz

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze von 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme

von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen.

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