Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0667

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zahlung des Anschaffungs- und Herstellungsbetrages für Schmutzwasser, für das Objekt Am Wehberg 9 (ehem. LPG-Gebäude),

 

in Höhe von                                  9.400,00 €.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg wurde durch den Zweckverband Wismar zur Zahlung des Anschaffungs- und Herstellungsbeitrages für Schmutzwasser für das Objekt Am Wehberg 9 herangezogen.

Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen legte im Auftrag der Gemeinde Dorf Mecklenburg zunächst Widerspruch gegen den Beitragsbescheid ein. Da der Abwasseranschluss für das Objekt bereits im Jahr 2011 außer Betrieb genommen wurde und der neue Bauherr einen entsprechenden Antrag auf Neuanschluss für Wasser/Abwasser stellen wird.

In dem durch den Zweckverband Wismar erlassenen Widerspruchsbescheid vom 14.03.2013 wurde der eingelegte Widerspruch zurückgewiesen.

Die Gemeinde hat den Altanliegerbeitrag für Schmutzwasser zu zahlen.

Haushaltsmittel sind hierfür für das Haushaltsjahr 2013 nicht geplant, müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden.

Die Ausschreibung für den Abriss des Gebäudes Am Wehberg 9 hat ergeben, das die hierfür geplanten Mittel, nicht alle benötigt werden, so dass die freiwerdenden Mittel für die Zahlung des Altanliegerbeitrages eingesetzt werden können.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen/Auszahlungen fallen an:

01/11401.5230001/7230001  Anltanschließerbeiträge                9.400,00 €

 

Deckungsmittel:

01/11401.523100/732100     Unterh. der Grundstücke              9.400,00 €

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