Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0661
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von Fördermitteln für die Erneuerung der Gehwegbeleuchtung in der Bahnhofstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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21.03.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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09.04.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Bauausschusses beschließt die Gemeinde, die Gehwegbeleuchtungsanlage der Bahnhofstraße vom Bahnhof bis zur Kreuzung Schweriner Straße mit 33 Leuchten komplett und DIN-gerecht mit LED-Technik zu erneuern. Für 8 weitere Leuchten im Gemeindegebiet wird lediglich die Aufsatzleuchte ausgetauscht, um die bewilligten Fördermittel abrufen zu können. Die notwendigen überplanmäßigen Ausgaben werden bewilligt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Erneuerung der Gehwegbeleuchtung sollte planmäßig im Zusammenhang mit der Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen der Bahnhofstraße als gemeinsame Baumaßnahme der Gemeinde und des Straßenbauamtes ab 2012 realisiert werden. Damit die neue Gehwegbeleuchtung mit Aufsatzleuchten in LED-Technik ausgestattet werden kann, wurden beim Bundesumweltministerium Fördermittel i.H.v. 20.000 beantragt, die auch bewilligt wurden und nur noch bis zum 31.08.2013 mit bezahlten Rechnungen für 41 neue LED-Aufsatzleuchten abgerufen werden können.
Da nicht absehbar ist, wann mit der Erneuerung der Bahnhofstraße begonnen wird, ist zu entscheiden,
1. ob die Fördermittel zurückgegeben werden sollen,
2. ob nur die Aufsatzleuchten der vorhandenen Beleuchtung auf den alten Masten erneuert werden sollen (ca. 60.000 ) oder
3. ob die gesamte Beleuchtungsanlage einschließlich Verkabelung, Masten und Aufsatzleuchten erneuert werden soll (ca. 110.000 ).
Da im Haushalt noch ca. 40.000 für die Bahnhofstraße verfügbar sind, würden für Variante 2 und 3 entsprechende überplanmäßige Ausgaben bewilligt werden müssen. Allerdings weist die Kämmerin darauf hin, dass keine Deckungsmittel zur Verfügung stehen.
