Beschlussvorlage - VO/GV02/2013-0369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow erteilt die Zustimmung zur Wahl von Maximilian Schulz zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lübow.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 03.Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lübow am 23.02.2013 wurde der Kamerad Maximilian Schulz mit der einfachen Stimmmehrheit zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter in das Beamtenverhältnis berufen und zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

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Anlagen

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