Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 BGBl. 1077, beschließt die Gemeinde Bad Kleinen folgende Bewerber/innen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen:

 

              1. Ott, Christian, geb. am 07.09.1969 in  Teterow, wohnhaft: Weidenstraße 25A in

    23996 Bad Kleinen, von Beruf Diplom-Ingenieur

              2. Tarnowski, Inge, geb. am 10.08.1952 in Wismar, wohnhaft: Bad Kleinener

    Chaussee 33 in 23996 Gallentin, von Beruf Erzieherin

3. Konkol, Herbert, geb. am 25.01.1952 in Körner, wohnhaft Krus Eik 11 in 23996

    Gallentin, von Beruf FA für Eisenbahnbetrieb

4. Mootz, Daniel, Renee, geb. am 04.02.1970 in Wismar, wohnhaft: Buchenring 54 in

    23996 Bad Kleinen, von Beruf Steuerberater

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2013 finden die Schöffenwahlen an den ordentlichen Gerichten statt. In die Wahlvorbereitung werden die Gemeinden einbezogen. Die Aufgabenstellung für die Gemeinden ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, sowie aus dem Erlass des Justizministeriums vom 19. April 2012- III103/3222- 11SH Amtsblatt M-V 2012 Seite 399.

Die Gemeinde Bad Kleinen ist aufgefordert für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen,

4 Vorschläge für die Vorschlagsliste zur Wahl von Hauptschöffen zu benennen.

In die Liste sind, wenn möglich, mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Hauptschöffen bestimmt sind (§ 36 Abs. 4 Satz 1 GVG).

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sich die o.g. Bewerber zur Wahl zur Verfügung gestellt.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV erforderlich.

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