Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des Schiedstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG M-V) vom 13.September 1990, mehrfach geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 329) und Berichtigung vom 1. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 435) wählt die Gemeindevertretung Bad Kleinen,

Frau Janet Korpys als Vorsitzende und Frau Maria c. J. de Bruijn als stellvertretende Schiedsperson für die  Schiedsstelle der Gemeinde Bad Kleinen.

 

Die Personen werden auf fünf Jahre gewählt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch Ablauf der Wahlperiode in 2012 war eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Vorschlägen/ Bewerbungen für die Besetzung der  Schiedsstelle in Bad Kleinen im Mäckelbörger Wegweiser Ausgabe 95 Nr. 9/12 vorgenommen worden.

Durch diesen Aufruf fühlte sich Frau Maria Catharina Jacoba de Bruijn aus Bad Kleinen angesprochen. Erforderlich sind aber mindestens 2 Personen, die dieses Amt ausüben. Ein Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden mögliche Vorschläge an das Amt weiterzureichen war bisher erfolglos.

Durch die Fraktion – Die Linke konnte jetzt Frau Janet Korpys aus Bad Kleinen für diese ehrenamtliche Aufgabe gewonnen werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Tätigkeit erfolgte eine Bereitstellung von finanziellen Mittel für laufende Aufwendungen wie Weiterbildung, Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften und Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 900 Euro.

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Anlagen

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