Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0674

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Entwurf zur 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12 /91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Teilbereich 3 der Hansestadt Wismar zuzustimmen. Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hat weder Hinweise noch Bedenken.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wismar West. Das Plangebiet befindet sich auf einer im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar als Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel dargestellten Fläche.

Im Teilbereich 3 wird die zulässige Art der baulichen Nutzung geändert. Die ursprünglich festgesetzte Zweckbestimmung sollte insbesondere planungsrechtliche Voraussetzungen zur Errichtung eines Projektes für ein Ausstellungs- und Tagungszentrum (sogenannte „Holzstadt“) schaffen. Nachdem dieses Projekt nicht realisiert wurde, beabsichtigt die Hansestadt Wismar das Plangebiet Alter Hafen als Teil des UNSECO- Welterbe- Bereiches „Die historischen Altstädte Stralsund und Wismar“ aufgrund der Attraktivität des Standorts für Bewohner und Gäste der Stadt vielfältig zu nutzen und dabei eine hohe gestalterische Qualität der Bebauung und öffentlichen Freiräume anzustreben.

Reduzieren

Anlagen

Loading...