Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0682

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Egger Holzwerkstoffe GmbH, Wismar,  am 21.05.2013  = 2.096,48 € Sachspende (Fuß-

                                                                                                                bodenbretter für

                                                                                                                Festzelt)

Egger Holzwerkstoffe GmbH, Wismar,  am 22.05.2013  =    250,00 € Geldspende für die KITA

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

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