Beschlussvorlage - VO/GV01/2013-0682
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlußfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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11.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Egger Holzwerkstoffe GmbH, Wismar, am 21.05.2013 = 2.096,48 Sachspende (Fuß-
bodenbretter für
Festzelt)
Egger Holzwerkstoffe GmbH, Wismar, am 22.05.2013 = 250,00 Geldspende für die KITA
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Ab einer Wertgrenze über 1.000 entscheidet die Gemeindevertretung über die
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
