Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Bezahlung des Beitragsbescheides über den Anschaffungs- und Herstellungsbeitrag Schmutzwasser (Altanliegerbeitrag), für das Objekt Sportlerheim

 

in Höhe von rd.          13.000,00 €.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 23.04.2013 ging der Beitragsbescheid über den Anschaffungs- und Herstellungsbeitrag Schmutzwasser (Altanliegerbeitrag) für die Flurstücke 168 und 169/65 (Sportlerheim) ein.

Es ist  ein Beitrag in Höhe von 12.943,43 € bis zum 06.06.2013 zu zahlen.

Die Veranlagung durch den Zweckverband war bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2013 nicht bekannt, daher müssen die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel sind planmäßig nicht vorhanden. Es werden insgesamt 13.000 € benötigt, die außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Produktkonto: 08/42400.5230001/7230001

 

Deckungsmittel sind nicht vorhanden, da die Gemeinde Bad Kleinen bereits einen Haushalt für das Jahr 2013 mit einem Fehlbedarf und einer Finanzierung über Kassenkreditmittel beschlossen hat.

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