Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1152

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1)              Für das in der Anlage dargestellte, rd. 9,8 ha große Teilstück des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9, umfassend im Wesentlichen die westlich und östlich der Straße nach Losten liegenden Gewerbegebietsflächen sowie die angrenzenden, als Ausgleichsflächen festgesetzten Grünflächen soll der Bebauungsplan Nr. 9 aufgehoben werden. Dazu beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch Teilaufhebung.

 

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

              Der Bebauungsplan Nr. 9 wurde von der Gemeindevertretung 1994 aufgestellt und 1996 als Satzung beschlossen. Mit der Aufhebung einer Teilfläche wird das Ziel verfolgt, die aus heutiger Sicht überdimensionierten Gewerbegebietsflächen zurück zu nehmen und damit eine städtebaulich sinnvolle Ortsrandgestaltung auch in der Bauleitplanung zu dokumentieren. Mit der Teilaufhebung berücksichtigt die Gemeindevertretung die zurückliegende und aktuelle Gewerbeentwicklung im Bereich Bad Kleinen. Dabei ist festzustellen, dass für eine gewerbliche Nutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ortslage Hoppenrade kein Bedarf besteht.

 

3)              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch Teilaufhebung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 9 "Hoppenrade" wurde von der Gemeinde Bad Kleinen von 1994 bis 1996 aufgestellt. Die Rechtskraft der Satzung trat durch Veröffentlichung im November 1997 ein.

Ziel des Bebauungsplanes war die Herstellung einer städtebaulichen Ordnung innerhalb der bestehenden Ortslage sowie die Entwicklung von Flächen beidseitig des Weges nach Losten. So wurden innerhalb der Ortslage Mischgebiete und Grünflächen ausgewiesen. Entlang des Weges nach Losten erfolgte im Wesentlichen die Festsetzung von Gewerbegebieten. Lediglich zur Abgrenzung gegenüber den angrenzenden Ackerflächen erfolgte die Festsetzung einer Grünfläche.

Aus heutiger Sicht sind die Planungsinhalte des Bebauungsplanes Nr. 9 nicht mehr umsetzbar. Durch die Ausweisung der Gewerbegebietsflächen sollte innerhalb des B-Planes Nr. 9 Baurecht für die Errichtung von kleinteiligen Gewerbebetrieben geschaffen werden. Unter Berücksichtigung der zurückliegenden und aktuellen Gewerbeentwicklung im Bereich Bad Kleinen ist jedoch festzustellen, dass für eine solche bauliche Nutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ortslage Hoppenrade kein Bedarf besteht.

Im Rahmen einer 3. Änderung soll nun der Bebauungsplan Nr. 9 für die als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen aufgehoben werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...