Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0606
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme eines Darlehens aus dem KfW Förderprogramm für den KITA-Ausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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01.07.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt zur Anteilsfinanzierung der Maßnahme Verlagerung der KITA Bobitz in den ehemaligen Fachtrakt der Schule durch Umbau und Sanierung des vorhandenen Gebäudes und Errichtung eines Anbaus, die Aufnahme eines Darlehens aus dem KfW-Förderprogramm für den Kita-Ausbau,
in Höhe von 173.600,00 .
Die Laufzeit soll 20 Jahre betragen, bei 1-3 Tilgungsfreijahren.
Der Zinssatz ist für 10 Jahre festgeschrieben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur anteiligen Finanzierung des Investitionsvorhabens Verlagerung der KITA in Bobitz in den ehemaligen Fachtrakt der Schule durch Umbau und Sanierung des vorhandenen Gebäudes und Errichtung eines Anbaus, wird es notwendig ein Darlehen aufzunehmen.
Die KfW- Bank hat dazu ein Förderprogramm für den Kita-Ausbau bereitgestellt, das Förderprogramm IKK-Kita-Ausbau (Nr. 199).
Förderfähig sind Investitionsvorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren durch Neubau oder Sanierung von Gebäuden, die zur Nutzung als Tageseinrichtungen und als Räumlichkeiten für die Kindertagespflege dienen.
Förderfähig ist daher nur der Teil des Vorhabens, der speziell von den Krippenkindern genutzt wird. Dieses betrifft vorwiegend den Anbau.
Die Kita Bobitz verfügt über 18 Plätze für 0-3 Jährige, neue Betreuungsplätze kommen nicht hinzu. Für die Sicherung von Betreuungsplätzen gilt ein Höchstbetrag von 12.000 pro gesichertem Betreuungsplatz.
Die Gemeinde Bobitz kann daher einen Kredit von maximal 216.000 in Anspruch nehmen.
Grundlage bilden dabei die anteiligen Kosten für den Krippenteil abzüglich anteiliger Förderung. Aus der anteiligen Kostenermittlung ergeben sich für den durch die Krippe genutzten Teil anrechenbare Bruttokosten von 401.482,10 . Abzüglich anteiliger Förderung (227.817,31 ), verbleibt ein Eigenanteil von 173.664,79 . Nur dieser Anteil kann durch den KfW-Förderkredit finanziert werden.
Die günstigen Zinssätze beginnen bei 0,10 % (Stand 14.2.2013). Der tagesaktuelle Zinssatz wird erst am Tag der Auszahlung festgelegt.
