Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0618

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt dem Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Stieten zuzustimmen. Die Gemeinde Bobitz hat weder Hinweise noch Bedenken.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des F-Planes bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 Photovoltaikanlage.

Er umfasst die rund 19 ha große Fläche des Kiestagebaus zwischen Groß Stieten und Fichtenhusen.

Die Ziele und damit die Festsetzungen des B-Planes Nr. 5 werden in den Darstellungen der 1. Änderung des F-Planes berücksichtigt. Entsprechend dieser Ziele erfolgen Ausweisungen von Sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“, Flächen für Wald, Grünflächen als Abstandsgrün, Wasserflächen mit Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutzrechts, örtliche Verkehrsverbindung

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Anlagen

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