Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0621

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz beschließ gemäß § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Egger Holzwerkstoffe, Wismar,  am 04.06.2013 = 173,78 € für KITA Bobitz

 

VR-Bank Wismar                        am 12.06.2013  = 150,00 € für Schule Bobitz (Projekttag)

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach §2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Gemäß § 5 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz von

Über 100 € bis 1.000 € über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder

Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.

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