Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0621
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlußfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bobitz
|
Entscheidung
|
|
|
01.07.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz beschließ gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Egger Holzwerkstoffe, Wismar, am 04.06.2013 = 173,78 für KITA Bobitz
VR-Bank Wismar am 12.06.2013 = 150,00 für Schule Bobitz (Projekttag)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach §2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Gemäß § 5 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz von
Über 100 bis 1.000 über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder
Ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
