Beschlussvorlage - VO/GV02/2013-0385
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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20.08.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lübow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Canal-Control Clean Hanse GmbH, am 01.11.2012 = 200,00 Geldspende für FFw Lübow
HLS-Albrecht GmbH, Steffin am 07.05.2013 = 300,00 Geldspende für die KITA Lübow
VR-Bank, Wismar am 27.06.2013 = 150,00 Geldspende für Grundschule
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
