Beschlussvorlage - VO/GV02/2013-0385

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Canal-Control Clean Hanse GmbH,  am 01.11.2012 =  200,00 € Geldspende für FFw Lübow

HLS-Albrecht GmbH, Steffin          am 07.05.2013 =  300,00 € Geldspende für die KITA Lübow

VR-Bank, Wismar                          am 27.06.2013 =  150,00 € Geldspende für Grundschule

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

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