Beschlussvorlage - VO/GV10/2013-0372
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der 1. Änderung des B-Planes Nr. 5 "Döpeweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
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Vorberatung
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29.07.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Hohen Viecheln
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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19.08.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt die landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen, die für die 1. Änderung des Plangebietes Nr. 5 „Döpeweg“ festgesetzt wurden, durchzuführen.
Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen A 1 Entwicklung eines Gehölzbestandes durch Initialpflanzung und gelenkter Sukzession sowie A 2 Pflanzung einer 2- reihigen Strauchhecke werden befürwortet.
Es sind Kostenvoranschläge für die Pflanzen, das Anpflanzen und für den geforderten Wildschutzzaun einzuholen.
Mit dem Eigentümer des Flurstückes 138 (teilweise auch Ausgleichsfläche) ist eine Vereinbarung zu schließen, dass diese Fläche teilweise als Ausgleichsfläche dient.
Die dreijährige Fertigstellungspflege und 1 x jährliche Mahd ist durch den Eigentümer auch für das Flurstück 141/6 durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes, indem u.a.
- die Festlegung d. Grundstückszufahrten wegfällt
- die Ergänzung des Geltungsbereiches um das Flst 138 erweitert wurde
- die Ausgleichsmaßnahmen festgelegt wurden
- das Pultdach als zulässige Dachform aufgenommen wurde, sind großflächige Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Diese stellen sich wie folgt da,
A 1 Entwicklung eines Gehölzbestandes durch Initialpflanzung und gelenkter Sukzession,
d.h. es muss eine Anpflanzung von standortgerechten einheimischen Gehölzen auf ca. 20 % der Flächen 138 (innerhalb des B-Planes) und 141/6 (außerhalb des B-Planes) erfolgen.
Die Anzahl der Heister (Linde, Stieleiche, Feldahorn) sollen 50 Stück (100 -150cm) betragen sowie 420 Sträucher (60 – 100cm). Die Pflanzarten sind auf Weißdorn, Holunder, Hasel und Schlehe festgesetzt.
Für die Teilflächen des Flurstückes 138 (210m²) und Flst. 141/6 (3.340m²) soll 1 x jährlich eine selektive Mahd der offenen Flächen bis zum Erreichen der gewünschten Bestandsdichte erfolgen. Die Mahd darf nicht vor September erfolgen und das Mähgut ist abzutransportieren.
A2 Pflanzung einer 2- reihigen Strauchhecke,
d.h. es soll ein 90m lange und 4m breite Hecke (360m²) große Strauchhecke gepflanzt werden. Die Arten sind auf Weißdorn, Holunder, Hasel, Schlehe, Hundsrose, Pfaffenhütchen festgelegt. Die Sträucher sollen eine Höhe von 60-100cm haben. Die jährliche Mahd hat wie bei der o.g. Maßnahme zu erfolgen.
Die Gehölzentwicklungsfläche einschließlich der Heckenpflanzung ist zur angrenzenden Ackerfläche mit einem einfachen Wildschutzzaun abzugrenzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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865,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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