Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0631
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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02.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4
Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Eisdiele Panow, Bobitz am 3.07.2013 = 350,00 Geldspende für KITA Bobitz
Solarpark Bobitz KG am 5.07.2013 = 150,00 Geldspende für Spielplatz
Beidendorf
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Gemäß § 5 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz
von über 100 bis 1.000 über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen
oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
Da die Hauptausschusssitzung ausgefallen ist, geht die Entscheidung in die Gemeindevertretung.
