Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0631

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Eisdiele Panow, Bobitz             am 3.07.2013 = 350,00 € Geldspende für KITA Bobitz

 

Solarpark Bobitz KG                 am 5.07.2013 = 150,00 € Geldspende für Spielplatz

                                                                                                                Beidendorf

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Gemäß § 5 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz

von über 100 € bis 1.000 € über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen

oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.

Da die Hauptausschusssitzung ausgefallen ist, geht die Entscheidung in die Gemeindevertretung.

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