Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1183

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, für die aufgrund der Dringlichkeit bereitgestellten zusätzlichen finanziellen Mittel,  zur Bezahlung des Beitragsbescheides über den Anschaffungs- und Herstellungsbeitrag für Schmutzwasser (Altanliegerbeitrag) für das Objekt Sportlerheim,

 

in Höhe von rd.                          13.000,00 €.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 23.04.2013 ging der Beitragsbescheid über den Anschaffungs- und Herstellungsbeitrag für Schmutzwasser (Altanliegerbeitrag) für die Flurstücke 168 und 169/65 (Sportlerheim) ein.

Es war ein Betrag von 12.943,43 € bis zum 06.06.2013 zu zahlen.

Die Veranlagung durch den Zweckverband war bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2013 nicht bekannt.

Der Finanzausschuss hat dazu am 30.05.2013 beraten. Mit dem Ergebnis, die Zahlung auszusetzen.

Es wurde ein Antrag beim Zweckverband für eine zinslose Stundung bis zum 28.02.2014 gestellt.

Einer zinslosen Stundung wurde vom Zweckverband nicht zugestimmt, lediglich die Vollziehung bis zum 28.02.2014 ausgesetzt.

Dafür werden pro Monat 0,5 % Zinsen auf die Beitragsschuld erhoben (§§ 237, 238 AO).

Um weitere finanzielle Belastungen abzuwenden, war der geforderte Beitrag sofort zu bezahlen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel sind planmäßig nicht in entsprechender Höhe vorhanden. Es wurden insgesamt 12.973,43 € benötigt, die außerplanmäßig bereitgestellt werden mussten.

Produktkonto: 08/42400.5230001

 

Deckungsmittel sind nicht vorhanden, da die Gemeinde Bad Kleinen bereits einen Haushalt für das Jahr 2013 mit einem Fehlbedarf und einer Finanzierung über Kassenkreditmittel beschlossen hat.

Loading...