Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, die außerplanmäßige Auszahlungen für den Ausbau des ländlichen Weges Losten – Hoppenrade,

 

in Höhe von           142.100 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bad Kleinen hat aufgrund einer mündlichen Förderzusage für das Jahr 2013, die Möglichkeit den 4. BA des ländlichen Wegebaus Losten-Hoppenrade durchzuführen.

Der entsprechende Förderantrag wurde eingereicht.

Die Maßnahme soll bis zum 30.11.2013 abgerechnet sein, dass heißt es muss eine zügige Umsetzung des Projektes erfolgen.

Die Maßnahme ist nicht im Haushalt 2013 geplant.

 

Finanzierung:

Förderung                               77.500 €

Eigenmittel der Gemeinde      64.600 €

Gesamtkosten                       142.100 €

 

Bereitstellung der Eigenmittel: Haushaltsrest aus 2012- 2. BA  Hauptstraße Bad Kleinen/Viechelner Chaussee

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auszahlungen Produktkonto:08/54100.7859004          142.100 €

 

Deckung:

Förderung (08/54100.6814203)                                     77.500 €

Eigenmittel der Gemeinde                                             64.600 €

(08/54100.7859001)

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