Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister der Gemeinde Bad Kleinen bewilligt gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V, für das Bauvorhaben – energetische Sanierung der KITA überplanmäßige Ausgaben,

 

in Höhe von rund                                                2.000,00 €.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Angebotsauswertung für die Maßnahme energetische Sanierung der KITA ergab höhere Kosten als im Haushalt geplant.

Für die Realisierung des Vorhabens stehen im Haushalt 92.000,00 € zur Verfügung.

Davon wurden bereits 8.200,00 € für Honorarleistungen vertraglich gebunden.

Mit der Vergabe der Aufträge Los 1 bis 5 wurden Leistungen im Wert von weiteren 80.477,45 € gebunden.

Die Auftragssumme für das Los 6 beträgt 5.165,00 €.

Die Gesamtkosten betragen somit 93.842,45 €, genau 1.842,45 € über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Der Planer begründet die Mehrkosten wörtlich mit „ von der Schätzung abweichende, gestiegene Einheitspreise aufgrund von Materialkosten (Rohstoffkosten) und Berücksichtigung der Anschlussdetails nach erfolgtem Gebäudeaufmaß und Detailbearbeitung.

 

Es wird vorgeschlagen, die Summe auf 2.000,00 € auf zu runden.

 

Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen, obliegt die Bewilligung dem Bürgermeister.

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