Beschlussvorlage - VO/GV02/2013-0398

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung Nr. 2 für den bebauten Bereich südöstlich von Levetzow wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft :

- die Stellungnahmen werden berücksichtigt

 

           Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414, beschließt die Gemeindevertretung die Außenbereichssatzung Nr. 2 für den bebauten Bereich südöstlich von Levetzow, bestehend aus Planzeichnung, Planzeichenerklärung und inhaltlichen Festsetzungen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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