Beschlussvorlage - BV/01/21-81

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, für die Jugendlichen der Gemeinde Dorf Mecklenburg ab voraussichtlich 01.04.2022 mobile Jugendarbeit anzubieten und dafür dem IB Internationaler Bund die Trägerschaft für diese Maßnahme zu übertragen. Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beteiligt sich an den Personalkosten und den Sachkosten und stellt diese im Haushalt ein.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg ist bereits seit längerer Zeit an der Betreuung der Jugendlichen interessiert. Bei der Suche nach einem Träger wurden Anfragen an Felicitas, an den ALV Bad Kleinen und an den IB Internationaler Bund gestellt. Dabei konnte der Vorschlag und das Konzept des IB Internationaler Bund mit der mobilen Sozialarbeit am meisten überzeugen. Damit wäre die Gemeinde Dorf Mecklenburg vorerst in der Lage, die Jugendlichen betreuen zu lassen, ohne Jugendclubräume zur Verfügung zu stellen. Der IB wäre auch generell an einer Zusammenarbeit interessiert. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind die Kostenbeteiligung an den Personalkosten neben dem Landkreis NWM, die Übernahme der Sachkosten und das finden einer geeigneten Person für das konkrete Projekt.

Um beim Landkreis NWM in eine Förderung der Jugendsozialarbeit hineinzukommen, wurde vorsorglich durch die Gemeinde Dorf Mecklenburg ein Antrag auf Förderung gestellt, der auf den IB übertragen werden kann.

 

Anmerkung: Die Beschlussvorlage ist die Weiterführung der BV unter der vorherigen Vorlagennummer VO/GV01/2021-1870.

 

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Finanz. Auswirkung

Für 2022 beträgt der Anteil der Gemeinde an den Kosten für die Jugendarbeit bei insgesamt ca. 32.000€. Darin enthalten sind Personalkosten, Verwaltungskosten und Sachkosten. Dabei liegt der Anteil der Personalkosten, die die Gemeinde trägt bei ca. 35% der direkten Personalkosten.

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Anlagen

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