Beschlussvorlage - BV/03/21-693

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, Gerätewart, Jugendwart ab dem …………….., frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Gemeindewehrführer   …………………………………

 

stellv. Gemeindewehrführer  …………………………………

 

Gerätewart    …………………………………

 

Jugendwart    …………………………………

  

 

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Sachverhalt

Seit dem 28. November 2013 gibt es eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung-FwEntschVO M-V). Gemäß § 1 der FwEntschVO

M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 FwEntschVO M-V festgesetzt: Gemeindewehrführer 170,00 € pro Monat, für den stellvertretenden Gemeindewehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers.

Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 Abs. 1 FwEntSchVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

Dazu zählen auch die Geräte- und Jugendwarte. Für diesen Personenkreis sind keine Höchstbeträge festgesetzt.

Damit sind sämtliche Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten. Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalsatz festgesetzt.

Bisher wurden folgende Beträge gezahlt (Beschluss 2016-0418)

Gemeindewehrführer    150,00 €

stellv. Gemeindewehrführer       75,00 €

Gerätewart       51,00 €

Jugendwart       51,00 €

Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Groß Stieten hat einen Antrag auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung gestellt und beantragt eine rückwirkenden Zahlung ab dem 01.01.2021.

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Finanz. Auswirkung

Erhöhung der Produkt- Nr. 12605 Konto 5019000 um die jeweiligen  Beträge der Nachzahlung für 2021 (1536,00 €) und für das Jahr 2022 auf 5280,00 €

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Anlagen

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