Beschlussvorlage - BV/03/21-693
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Feuerwehr zur Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr Groß Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Groß Stieten
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Vorberatung
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22.11.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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08.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, Gerätewart, Jugendwart ab dem …………….., frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:
Gemeindewehrführer …………………………………
stellv. Gemeindewehrführer …………………………………
Gerätewart …………………………………
Jugendwart …………………………………
Sachverhalt
Seit dem 28. November 2013 gibt es eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung-FwEntschVO M-V). Gemäß § 1 der FwEntschVO
M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 FwEntschVO M-V festgesetzt: Gemeindewehrführer 170,00 € pro Monat, für den stellvertretenden Gemeindewehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers.
Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 Abs. 1 FwEntSchVO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.
Dazu zählen auch die Geräte- und Jugendwarte. Für diesen Personenkreis sind keine Höchstbeträge festgesetzt.
Damit sind sämtliche Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten. Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalsatz festgesetzt.
Bisher wurden folgende Beträge gezahlt (Beschluss 2016-0418)
Gemeindewehrführer 150,00 €
stellv. Gemeindewehrführer 75,00 €
Gerätewart 51,00 €
Jugendwart 51,00 €
Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Groß Stieten hat einen Antrag auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung gestellt und beantragt eine rückwirkenden Zahlung ab dem 01.01.2021.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52 kB
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(wie Dokument)
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228,5 kB
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