Beschlussvorlage - BV/09/21-09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 9 „Photovoltaik-Anlage Bobitz“ der Gemeinde Bobitz soll die Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen werden. Die Gebietsabgrenzung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden (Anlage).
  2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Seit der Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 9 am 25.11.2009 wurde zwar eine Photovoltaik-Anlage im Plangebiet errichtet, welche jedoch aufgrund fehlender Anschlüsse, nie Strom in das Netz einspeiste. Inzwischen befindet sich keine Photovoltaik-Anlage mehr in dem Gebiet. Die Gemeinde möchte nun, ausgehend von geänderten städtebaulichen Absichten, den Bebauungsplan Nr. 9 aufheben, um an diesem prädestinierten Standort im Anschluss an den Hauptort Bobitz, ein Gemeindezentrum, die örtliche Feuerwehr und Wohnnutzungen in einem nachfolgenden Bauleitplanverfahren planungsrechtlich vorzubereiten.

  1. Die Gemeinde beschließt für den Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB zur Sicherung der Planung.
  2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Das mit dem Bebauungsplan Nr. 9 ursprünglich verfolgte Ziel eine Photovoltaik-Anlage planungsrechtlich zu ermöglichen, um Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen, wurde nie umgesetzt. Die Gemeinde verfolgt daher für den prädestinierten Standort im Anschluss an den Hauptort der Gemeinde andere städtebauliche Ziele.

Durch Zusammenlegung mit früheren Nachbargemeinden ist eine große Gemeinde entstanden ohne Zentralörtlichkeit. Deshalb beabsichtigt die Gemeinde, ein Gemeindezentrum zu errichten. Zudem möchte die Gemeinde der örtlichen Feuerwehr ein größeres Gebäude zur Verfügung stellen und Wohngebäude errichten. Für die genannten Vorhaben stellt das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9 eine geeignete Fläche dar. Deshalb beschließt die Gemeinde die Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.

 

Zur Sicherung der Planung wird zudem die Aufstellung einer Satzung über die Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB über den deckungsgleichen Geltungsbereich beschlossen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

22.000,-€ brutto

 

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Anlagen

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