Beschlussvorlage - BV/09/21-10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 6 KV M-V wird die Geschäftsordnung der Gemeinde-vertretung wie folgt geändert.

 

Der § 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung und der Sitzungs-unterlagen.

Das Verlangen von  einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung nach schriftlicher Einladung ist schrifltich an die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister zu richten.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Bobitz hat sich am 21.08.2019 eine neue Geschäftsordnung gegeben. Der Absatz 3 des § 1 dieser Geschäftsordnung sollte nochmals Gegenstand einer Beratung sein. Gegenwärtig ist es gängige Praxis, dass die Einladung der Gemeindevertretung auf elektronische Weise erfolgt. Dieses trifft auch für die Ausschuss-sitzungen zu. Somit sollte der § 1 Abs. 3 dahingehend geändert werden.

 

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Anlagen

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